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Ratgeber

Unfall – was tun? Die komplette Checkliste für die ersten Minuten und die Tage danach

Aktualisiert am 19. Juli 2026Halil Ibrahim Bektas – TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger

Ein Verkehrsunfall passiert in Sekunden – und plötzlich müssen Sie Entscheidungen treffen, auf die Sie niemand vorbereitet hat. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Schritten in den ersten Minuten sichern Sie nicht nur die Unfallstelle, sondern auch Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.

Als Kfz-Sachverständiger sehe ich in Berlin jede Woche, welche Fehler Geschädigte am Unfallort machen – und was sie später Geld kostet. Diese Checkliste führt Sie durch beide Phasen: die ersten Minuten am Unfallort und die wichtigen Tage danach.

Die ersten Minuten am Unfallort

  1. 1

    Anhalten und Warnblinker einschalten.

    Wer sich vom Unfallort entfernt, riskiert ein Strafverfahren wegen Unfallflucht – auch bei kleinen Schäden.

  2. 2

    Unfallstelle absichern.

    Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 Meter, auf Landstraßen ca. 100 Meter Abstand).

  3. 3

    Verletzte versorgen, Notruf wählen.

    Bei Verletzten immer die 112 rufen. Erste Hilfe leisten, so gut Sie können.

  4. 4

    Polizei rufen.

    Bei Verletzten immer. Aber auch bei reinen Blechschäden empfehle ich: Rufen Sie im Zweifel die 110 – eine polizeiliche Unfallaufnahme ist später ein neutrales Beweismittel, falls der Unfallgegner seine Darstellung ändert. Kommt die Polizei bei einem Bagatellschaden nicht, dokumentieren Sie selbst umso gründlicher (siehe Punkt 5).

  5. 5

    Fotos machen – mehr als Sie denken.

    Gesamtsituation aus mehreren Richtungen, Fahrzeugpositionen, alle Schäden im Detail, Kennzeichen beider Fahrzeuge, Bremsspuren, Straßenschilder, Ampeln. Die Fotos sind später Gold wert.

  6. 6

    Daten austauschen.

    Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners notieren. Personalausweis und Fahrzeugschein zeigen lassen.

  7. 7

    Zeugen sichern.

    Namen und Telefonnummern von Zeugen notieren – auch von Beifahrern.

  8. 8

    Kein Schuldanerkenntnis abgeben.

    Schildern Sie den Hergang sachlich, aber unterschreiben Sie nichts und sagen Sie nicht „das war meine Schuld“. Die Schuldfrage klären Versicherungen und gegebenenfalls Gerichte – Aussagen am Unfallort können Ihnen später schaden.

Die Tage nach dem Unfall: Jetzt entscheidet sich, was Sie bekommen

Der Unfall ist dokumentiert, das Auto steht zu Hause oder in der Werkstatt. Jetzt beginnt die Phase, in der die meisten Geschädigten Geld verschenken – meist, weil sie der gegnerischen Versicherung das Steuer überlassen.

Schaden melden – aber richtig

Als Geschädigter melden Sie den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Eine feste gesetzliche Frist gibt es für Geschädigte nicht, aber je früher, desto besser. Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, das Angebot der gegnerischen Versicherung anzunehmen, deren Gutachter zu akzeptieren oder in eine von ihr empfohlene Werkstatt zu fahren.

Ihre Rechte als Geschädigter

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie in der Regel Anspruch auf deutlich mehr als nur die Reparaturkosten:

  • Eigener Gutachter: Sie dürfen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung. Mehr zum Unfallgutachten in Berlin
  • Wertminderung: Ihr Fahrzeug verliert als Unfallwagen an Wert, selbst nach perfekter Reparatur. Diese merkantile Wertminderung ist erstattungsfähig – wird aber nur gezahlt, wenn sie beziffert und geltend gemacht wird. Mehr zur Wertminderung nach Unfall
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen: Für die Zeit, in der Ihr Auto nicht fahrbereit ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Zur Nutzungsausfall-Tabelle
  • Freie Werkstattwahl: Sie entscheiden, wo repariert wird.
  • Anwalt: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts.

Die drei häufigsten Fehler nach dem Unfall

  • Das erste Angebot der Versicherung akzeptieren. Die gegnerische Versicherung reguliert aus wirtschaftlichem Interesse – Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall tauchen in ihren Berechnungen oft gar nicht erst auf.
  • Nur einen Kostenvoranschlag machen lassen. Ein Kostenvoranschlag erfasst sichtbare Schäden. Verdeckte Schäden an Struktur, Fahrwerk oder Sensorik bleiben unentdeckt – und unbezahlt. Ab einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze ist ein vollständiges Gutachten der sichere Weg.
  • Zu lange warten. Spuren verschwinden, Erinnerungen verblassen, Fahrzeuge werden bewegt oder repariert. Je früher der Schaden professionell dokumentiert ist, desto belastbarer ist Ihre Position.

Ab wann lohnt sich ein Gutachten?

Als grober Richtwert aus der Rechtsprechung gilt: Liegt der Schaden voraussichtlich über der sogenannten Bagatellgrenze von etwa 1.000 Euro, ist ein vollständiges Gutachten in der Regel gerechtfertigt – und die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall üblicherweise die gegnerische Versicherung. Da verdeckte Schäden von außen kaum einschätzbar sind, ist die Schadenhöhe für Laien oft schwer zu beurteilen. Im Zweifel: kurz anrufen, Fotos per WhatsApp schicken – die Ersteinschätzung kostet Sie nichts.

Häufige Fragen

Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?

Eine gesetzliche Pflicht besteht vor allem bei Verletzten. Meine Empfehlung aus der Praxis ist trotzdem: Rufen Sie im Zweifel immer die Polizei. Die polizeiliche Unfallaufnahme ist ein neutrales Beweismittel und schützt Sie, wenn der Unfallgegner später seine Aussage ändert oder die Versicherung die Schuldfrage anzweifelt. Kommt die Polizei bei einem reinen Bagatellschaden nicht vor Ort, ist eine lückenlose eigene Fotodokumentation umso wichtiger.

Was gilt als Bagatellschaden?

Als grober Richtwert aus der Rechtsprechung gelten etwa 1.000 Euro. Das Problem: Von außen ist die Schadenhöhe kaum zu beurteilen – hinter einem Kratzer im Stoßfänger können beschädigte Sensoren oder Halterungen stecken. Im Zweifel lohnt die kurze fachliche Ersteinschätzung.

Wie schnell muss ich den Schaden melden?

Als Geschädigter gibt es keine starre gesetzliche Frist gegenüber der gegnerischen Versicherung – warten Sie trotzdem nicht lange. Wenn Sie Ihre eigene Kaskoversicherung in Anspruch nehmen wollen, gelten die Fristen aus Ihrem Vertrag, oft eine Woche.

Brauche ich einen Anwalt?

Keine Pflicht, aber bei unverschuldetem Unfall oft sinnvoll – die Kosten trägt dann in der Regel die gegnerische Versicherung. Gerade bei Streit über die Schuldfrage oder Kürzungen der Versicherung ist ein Verkehrsrechtsanwalt wertvoll. Auf Wunsch koordiniere ich die Zusammenarbeit.

Was kostet mich das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung – Sie zahlen nichts vor. Entscheidend ist der konkrete Einzelfall; das kläre ich vorab transparent mit Ihnen.